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Muster

zur Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
"Mobbingabwehr"
Zwischen der
Geschäftsleitung
bzw. Dienststelle ________________________________________
und
dem Betriebs-
bzw. Personalrat ________________________________________

wird folgende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gemäß § 77 Abs. 2 und § 88 Abs. 1 BetrVG bzw. § 70 PersVG Brandenburg abgeschlossen.

§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieser Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung sind Maßnahmen zur Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Schikane (Mobbing) im Betrieb bzw. in der Dienststelle.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für den Betrieb sowie für seine einzelnen Betriebsteile und Nebenbetriebe.
Diese Dienstvereinbarung gilt für die Dienststelle/Verwaltung mit allen ihren Nebendienststellen.
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Auszubildende.

§ 3 Bestellung von Beauftragten
Jede Vertragspartei bestellt eine(n) dem Betrieb bzw. der Dienststelle angehörige(n) Beauftragte(n). Beide Beauftragten befassen sich mit Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Mobbing im Betrieb bzw. in der Dienststelle. Durch die Beauftragten können einvernehmlich Maßnahmen zur Mobbingabwehr vorgeschlagen werden. Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, so ist eine unabhängige Fachperson zu der Entscheidung hinzuzuziehen.

§ 4 Schulung
1. Beide Beauftragten haben einen Anspruch auf regelmäßige geeignete Schulung von mindestens 2 Wochen im Jahr.
2. Im Rahmen der Mobbingvorbeugung sind die Führungskräfte des Betriebs bzw. der Dienststelle verpflichtet, einmal jährlich an geeigneten Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
3. Die Überwachung obliegt den Beauftragten

§ 5 Vorbeugende Maßnahmen
1. Durch die Beauftragten beider Vertragsparteien ist Infomationsmaterial zum Thema "Mobbing" zusammenzustellen und jedem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
2. Den Beauftragten ist das Recht einzuräumen, Sprechstunden durchzuführen.
Bei Bedarf stellt der Arbeitgeber einen geeigneten Raum zur Verfügung.
3. Auf Betriebs- bzw. Personalversammlungen sollten im Sinne vorbeugender Maßnahmen Experten zu den Themen "Mobbing" und "Sexuelle Belästigung" referieren.

§ 6 Feststellung
1. Jede/r Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat das Recht, sich als potentielles Mobbingopfer an einen Beauftragten zu wenden.
2. Das allgemeine Beschwerderecht gemäß der §§ 84, 85 Betriebsverfassungsgsetz (bzw. analoge PersVGe) bleibt unberührt.
3. Die Beauftragten haben im Einzelfall geeignete Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen.

§ 7 Behandlung
Über die von Beauftragten vorgeschlagene Handhabung, Maßnahmen, verständigen sich Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeberseite bzw. Dienststellenleiter. Die beteiligten Personen haben das Recht und die Pflicht, eine Schlichtung einzuleiten. Im Bedarfsfall sind externe Stellen (z.B. Einigungsstellen) einzuschalten.

§ 8 Kostentragung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, sämtliche aus dieser Betriebs- bzw. Dienst-vereinbarung entsehenden Kosten zu tragen, sofern nicht andere Träger für diese aufkommen.

§ 9 Schlußbestimmung
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung vom ........... in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12.......gekündigt werden.
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung wirkt nach, bis zum Abschluß einer neuen Vereinbarung.

Ort, Datum ____________________

____________________________ ___________________________
Geschäfts- bzw. Dienststellenleiter Betriebs- bzw. Personalrat



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