Muster
zur Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
"Mobbingabwehr"
Zwischen der
Geschäftsleitung
bzw. Dienststelle ________________________________________
und
dem Betriebs-
bzw. Personalrat ________________________________________
wird
folgende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gemäß § 77
Abs. 2 und § 88 Abs. 1 BetrVG bzw. § 70 PersVG Brandenburg abgeschlossen.
§
1 Gegenstand
Gegenstand dieser Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung sind Maßnahmen
zur Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Schikane (Mobbing) im
Betrieb bzw. in der Dienststelle.
§
2 Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für den Betrieb sowie für seine
einzelnen Betriebsteile und Nebenbetriebe.
Diese Dienstvereinbarung gilt für die Dienststelle/Verwaltung mit
allen ihren Nebendienststellen.
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen sowie Auszubildende.
§
3 Bestellung von Beauftragten
Jede Vertragspartei bestellt eine(n) dem Betrieb bzw. der Dienststelle
angehörige(n) Beauftragte(n). Beide Beauftragten befassen sich mit
Vorbeugung, Feststellung und Behandlung von Mobbing im Betrieb bzw. in
der Dienststelle. Durch die Beauftragten können einvernehmlich Maßnahmen
zur Mobbingabwehr vorgeschlagen werden. Kann kein Einvernehmen hergestellt
werden, so ist eine unabhängige Fachperson zu der Entscheidung hinzuzuziehen.
§
4 Schulung
1. Beide Beauftragten haben einen Anspruch auf regelmäßige
geeignete Schulung von mindestens 2 Wochen im Jahr.
2. Im Rahmen der Mobbingvorbeugung sind die Führungskräfte des
Betriebs bzw. der Dienststelle verpflichtet, einmal jährlich an geeigneten
Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
3. Die Überwachung obliegt den Beauftragten
§
5 Vorbeugende Maßnahmen
1. Durch die Beauftragten beider Vertragsparteien ist Infomationsmaterial
zum Thema "Mobbing" zusammenzustellen und jedem Mitarbeiter
zur Verfügung zu stellen.
2. Den Beauftragten ist das Recht einzuräumen, Sprechstunden durchzuführen.
Bei Bedarf stellt der Arbeitgeber einen geeigneten Raum zur Verfügung.
3. Auf Betriebs- bzw. Personalversammlungen sollten im Sinne vorbeugender
Maßnahmen Experten zu den Themen "Mobbing" und "Sexuelle
Belästigung" referieren.
§
6 Feststellung
1. Jede/r Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat das Recht, sich als potentielles
Mobbingopfer an einen Beauftragten zu wenden.
2. Das allgemeine Beschwerderecht gemäß der §§ 84,
85 Betriebsverfassungsgsetz (bzw. analoge PersVGe) bleibt unberührt.
3. Die Beauftragten haben im Einzelfall geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe vorzuschlagen.
§
7 Behandlung
Über die von Beauftragten vorgeschlagene Handhabung, Maßnahmen,
verständigen sich Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeberseite
bzw. Dienststellenleiter. Die beteiligten Personen haben das Recht und
die Pflicht, eine Schlichtung einzuleiten. Im Bedarfsfall sind externe
Stellen (z.B. Einigungsstellen) einzuschalten.
§
8 Kostentragung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, sämtliche aus dieser Betriebs-
bzw. Dienst-vereinbarung entsehenden Kosten zu tragen, sofern nicht andere
Träger für diese aufkommen.
§
9 Schlußbestimmung
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung vom ...........
in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens
zum 31.12.......gekündigt werden.
Diese Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung wirkt nach, bis zum Abschluß
einer neuen Vereinbarung.
Ort,
Datum ____________________
____________________________
___________________________
Geschäfts- bzw. Dienststellenleiter Betriebs- bzw. Personalrat
>>>nach oben
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