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Fall 1:

Siegfried R. aus M.

Der 47jährige kaufmännische Angestellte, seit 12 Jahren im Betrieb, hat sich während seiner Tätigkeit im Stammhaus hervorragende Computer-Kenntnisse angeeignet. Für die Geschäftsleitung der geeignete Mann, im Zweigwerk A den dort in einzelnen Bereichen erheblich lahmenden Geschäftsablauf auf Vordermann zu bringen.
Herr R. stimmt der zeitlich nicht begrenzten Versetzung, die auch mit einer beachtlichen Gehaltserhöhung verbunden war, erfreut zu. Die neue Aufgabe begeistert ihn. Zunächst erfährt Herr R. im Zweigwerk bei seinen neuen Kollegen freundliche Aufnahme. Schon nach kurzer Einarbeitungszeit erkennt Herr R. den Grund für den Schlendrian im Geschäftsablauf. Sein Engagement geht weit über den normalen täglichen Arbeitseinsatz hinaus. Mit Überstunden und teilweise Verzicht auf Wochenend- Freizeit erstellt er für einzelne innerbetriebliche Abläufe neue und effizientere Programme. Von der Geschäftsleitung erfährt Herr R. wohlwollende Anerkennung. In den täglich diesbezüglich notwendigen Gesprächen mit seinen unmittelbaren Kollegen erhält er zwar offiziell Zustimmung, hinter seinem Rücken jedoch aufkeimende Ablehnung seiner Person. Sein Oberblick und Organisationstalent ruft Neider auf den Plan - der eigene Arbeitsplatz könnte gefährdet sein.
Damit ist Herr R. reif, "gemobbt" zu werden.

Zunächst scheint Herr R. die Veränderungen bei seinen Kollegen nicht ernst zu nehmen bzw. deren Verhaltensweise keine weitere Bedeutung beizumessen, aber die Eskalation hat schon begonnen.
Die Kollegen "schneiden" Herrn R. In der Kantine setzen sich zunehmend weniger Kollegen mit zu ihm an den Tisch. In Gespräche wird er nicht mehr mit einbezogen. Erwünschte Informationen werden verzögert, oder nicht gegeben. Bitten um Rückrufe an das Stammhaus werden unterschlagen. Unterlagen werden vorenthalten, falsch abgelegt oder versteckt. In das Diktiergerät besprochene Bänder sind unauffindbar. Zwischenberichte an die Geschäftsleitung im Stammhaus verschwinden.

Erst nach einigen Monaten erkennt Herr R. völlig genervt, dass hier eine ganz bestimmte Methode dahintersteckt. Zu spät, Rechtfertigungen sind nicht mehr praktikabel. Die Geschäftsleitung sah sich zur ordentlichen Kündigung zum nächst möglichen Termin veranlaßt - Grund: Unzuverlässigkeit und den gestellten Aufgaben nicht gewachsen.

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Fall 2:

Albert W. aus B.

Albert W., 43 Jahre, war alkoholabhängig. Nach einer mehrmonatigen Entziehungskur ist er trocken. Er möchte beruflich neu anfangen und bewirbt sich auf eine interne Stellenausschreibung seines Arbeitgebers in einer anderen Stadt. Dieser -ein Automobilkonzern- stimmt seinem Wunsch zu und versetzt ihn in die süddeutsche Zentrale. Dort tritt Albert W. seine neue Stelle als Sachbearbeiter der Vertriebsabteilung an. Sie setzt sich aus 12 Kollegen und Kolleginnen sowie einem Abteilungsleiter zusammen.

Zunächst wird Albert W. freundlich aufgenommen. Der Abteilungsleiter weist ihm ein Büro zu, das er mit einer Kollegin teilt. In dieser Abteilung ist es üblich, jede sich bietende Gelegenheit für einen kleinen Sektumtrunk zu nutzen. Wenn jemand in den Urlaub geht, gibt er/sie etwas aus, ebenso nach der Rückkehr. Das gleiche gilt für Geburtstage usw. Schon in der Probezeit von Albert W. ergeben sich mehrere solcher Anlässe. Er darf jedoch als "trockener Alkoholiker" keinen Tropfen Alkohol mehr trinken. Da die Anlässe meistens zum Feierabend bzw. freitags gegen Mittag stattfinden, fällt es anfänglich nicht unangenehm auf, daß Albert W. jedesmal einen wichtigen Termin hat.
Als er drei Monate in der neuen Abteilung ist, gibt man ihm durch die Blume zu verstehen, daß es an der Zeit ist, seinen Einstand zu geben. So bringt Albert W. an einem Freitag Kuchen und Kaffee mit. Der Kuchen wird von allen gelobt. Nur den Sekt vermissen die Kollegen und Kolleginnen. Einige witzeln, daß Albert W. wohl Antialkoholiker sei. Er reagiert darauf überhaupt nicht. Fortan verändert sich das Verhältnis zu Albert W. Weil er nicht auf Anspielungen zu seiner Alkoholabstinenz reagiert, fängt die Abteilung an zu tuscheln. Sein Verhalten wird plötzlich als typische Arroganz eines Norddeutschen gesehen. Dazu paßt auch rückblickend, dass er bei jedem feuchtfröhlichen Umtrunk eine Ausrede hatte, um nicht mitzumachen.

Er wird nicht mehr gefragt, ob er an den Umtrünken teilnimmt. Wenn für ein Geburtstagsgeschenk gesammelt wird, lassen ihn die Kollegen und Kolleginnen bewusst aus. Einige Male bekommt Albert W. zufällig mit, dass Geld gesammelt wird und spricht die zuständige Person an, um seinen Beitrag zu leisten. Man gibt ihm zu verstehen, daß es sich um eine informelle Sammlung handelt, die nicht alle aus der Abteilung betrifft. Offensichtlich stehen jedoch alle Namen der Abteilung, einschliesslich der Auszubildenden, auf der Liste.

Albert W. wird immer verschlossener. Seine Arbeit führt er sorgfältig aus. Seit seinem Alkoholentzug raucht er etwa zehn Zigaretten über den Tag verteilt. Seine Kollegin, mit der er sich den Raum teilt, hat es bisher nicht gestört, wenn er am offenen Fenster raucht. Allmählich steigert sich sein Zigarettenkonsum bis auf vierzig Zigaretten am Tag. Ohne mit Albert W. eine Lösung des Problems zu besprechen, beantragt seine Kollegin die Versetzung in einen anderen Raum. Als Grund nennt sie dem Abteilungsleiter das rücksichtslose Rauchverhalten von Albert W. Nun sitzt Albert W. alleine in seinem Büro.

Fragen zu Vorgängen, die er bearbeitet, erfolgen nur noch schriftlich über die Postmappe. Gespräche auf den Gängen, in der Teeküche oder den Büros verstummen, wenn er auftaucht. Mehrmals fragt er, was denn los sei. Nachdem er nie eine richtige Antwort oder nur ein "gar nichts" zu hören bekommt, schweigt er. Der Abteilungsleiter merkt, dass etwas nicht stimmt. Allerdings fragt er nur die Kollegen und Kolleginnen von Albert W. nach den Gründen. Sie erzählen, daß Herr W. ein Eigenbrötler sei, der sich wohl auch für etwas Besseres halte. So spitzt sich die Situation über viele Monate zu.

Das Rauchen und der psychische Druck schwächen das Immunsystem von Albert
W. Öfter ist er einige Tage krankgeschrieben, weil er erkältet ist oder starken Husten hat. Seine Arbeit wird nicht von den Kollegen und Kolleginnen übernommen. Jedesmal, wenn er zurückkommt, quillt seine Ablage von unbearbeiteten Vorgängen über. Anstatt ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter oder dem Betriebsrat zu führen, leidet Albert W. schweigend. In dem Masse, wie seine Verbitterung zunimmt, lässt seine Arbeitsleistung nach. Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust versucht er, seine verringerte Leistungsfähigkeit durch ungeheure Mengen von Kaffee und permanentes Rauchen zu kompensieren.
Schließlich spitzt sich die Lage noch mehr zu. Aufgrund fehlerhafter Bearbeitung von Bestellungen beschwert sich der Aussendienst. Rechthaberisch versucht Albert W. in seiner Verzweiflung zu beweisen, daß er nicht schuld sei. Offensichtlich ist er es jedoch. Dies bringt ihm eine schriftliche Abmahnung ein.

Die Ausgrenzung durch die Kollegen und Kolleginnen, die Arbeitsüberlastung, der
körperliche Raubbau durch Nikotin und Koffein und nun die Abmahnung sind für
Körper und Psyche von Albert W. zuviel. Er erleidet einen Kreislaufkollaps am Arbeitsplatz. Die ärztliche Diagnose ergibt ein stressbedingtes Erschöpfungssyndrom.

In der Rehabilitationsklinik, die Albert W. in zwei Monaten körperlich und seelisch langsam wieder aufbaut, kommen während der psychotherapeutischen Behandlung die Ereignisse der letzen zweieinhalb Jahre zur Sprache. Mit Einwilligung von Albert W. setzt sich die Klinik mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat in Verbindung.

Auf Betreiben des Betriebsrates setzen sich alle Beteiligten an einen Tisch. Die Kollegen/innen und der Abteilungsleiter sind beschämt und schockiert, als sie erfahren, daß Albert W. "trockener Alkoholiker" ist und nie wieder einen Schluck trinken darf. Weil es ihm unangenehm war, darüber zu sprechen, hatte er sich immer mit Ausreden von den Umtrünken ferngehalten.

Durch mehrere Gespräche der gesamten Abteilung, unter Anleitung einer vom Arbeitgeber bezahlten Supervisorin, können die Beteiligungen jedes einzelnen an dieser dramatischen Entwicklung aufgearbeitet werden.
Nach seiner Rückkehr aus der Rehabilitation entschuldigen sich alle bei Albert W. und versichern ihm ihr Bemühen, in Zukunft seine Alkoholabstinenz zu respektieren. Seither ist das Klima in der Abteilung sehr viel offener, und Konflikte werden direkter angesprochen. Auch der Abteilungsleiter nimmt seither seine Fürsorgepflicht für die Arbeitsatmosphäre verantwortungsvoller wahr.

Albert W. hat das Rauchen aufgegeben und fühlt sich in die Abteilung voll integriert.

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Fall 3:

Eva G. aus S.

Die 30jährige kaufmännische Angestellte eines mittelständischen Unternehmens sass als Sekretärin im Vorzimmer des Hauptabteilungsleiters. Nach 6jähriger Betriebszugehörigkeit, davon 2 Jahre im Vorzimmer, begann für sie der Konflikt mit den Kolleginnen. Nach Bekanntwerden einer Gehaltserhöhung und der angedeuteten Aussicht, Ende nächsten Jahres in die Chef-Etage aufzurücken, war der Keim für Missgunst und Neid unter den beiden anderen Kolleginnen gelegt.

Man war sich einig geworden, die Kollegin G. muß verschwinden - Mobbing stand an. Es begann zunächst relativ harmlos, der morgendliche Gruß entfiel zeitweise. Frau G. schrieb das Verhalten der Kolleginnen, zwar verwundert, aber nichts ahnend, einer gewissen Launenhaftigkeit der beiden zu.

Bei den täglichen Kaffeepausen wurde Frau G. in zunehmendem Maße nicht mehr mit in die Gespräche einbezogen. Die in den vergangenen Sommermonaten häufig zu dritt in der Mittagspause abgestatteten Besuche im nahegelegenen Eiscafe wurden, über fadenscheinige Ausreden, nur noch von den beiden Kolleginnen allein absolviert.

Verschiedene Male wurden Unterlagen aus ihrem Ressort entnommen und in anderen Akten abgeheftet. Bei zeitweiliger Abwesenheit von Frau G. vom Arbeitsplatz eingegangene Anrufe, z. B. über die Verlegung von angesetzten Besprechungsterminen, wurden nicht weitergegeben. Der Aktenschrankschlüssel, der sich, gemäss Auftrag, im Kompetenzbereich von Frau G. befand, wurde kurz vor einer grösseren Besprechung "verlegt". Für den Zuständigkeitsbereich von Frau G. eingehende Fax-Schreiben wurden, während eines günstigen Moments, dem Fax Gerät entnommen und zerknüllt in ihren Papierkorb geworfen. Diese Strategie war zielgerichtet auf Diskriminierung der Frau G. bei Vorgesetzten/Geschäftsleitung angelegt.

Die Folgen der Häufung von "Unzuverlässigkeit" bei Frau G. brachte ihr eine Versetzung in eine untergeordnete Abteilung oder das Angebot der Kündigung ein.

Frau G. entschied sich für einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Erst nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb erfuhr sie von diesen gezielten Hinterhältigkeiten aus dem Munde einer ehemaligen Kollegin.

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