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Fall
1:
Siegfried
R. aus M.
Der 47jährige kaufmännische Angestellte, seit 12 Jahren im Betrieb,
hat sich während seiner Tätigkeit im Stammhaus hervorragende
Computer-Kenntnisse angeeignet. Für die Geschäftsleitung der
geeignete Mann, im Zweigwerk A den dort in einzelnen Bereichen erheblich
lahmenden Geschäftsablauf auf Vordermann zu bringen.
Herr R. stimmt der zeitlich nicht begrenzten Versetzung, die auch mit
einer beachtlichen Gehaltserhöhung verbunden war, erfreut zu. Die
neue Aufgabe begeistert ihn. Zunächst erfährt Herr R. im Zweigwerk
bei seinen neuen Kollegen freundliche Aufnahme. Schon nach kurzer Einarbeitungszeit
erkennt Herr R. den Grund für den Schlendrian im Geschäftsablauf.
Sein Engagement geht weit über den normalen täglichen Arbeitseinsatz
hinaus. Mit Überstunden und teilweise Verzicht auf Wochenend- Freizeit
erstellt er für einzelne innerbetriebliche Abläufe neue und
effizientere Programme. Von der Geschäftsleitung erfährt Herr
R. wohlwollende Anerkennung. In den täglich diesbezüglich notwendigen
Gesprächen mit seinen unmittelbaren Kollegen erhält er zwar
offiziell Zustimmung, hinter seinem Rücken jedoch aufkeimende Ablehnung
seiner Person. Sein Oberblick und Organisationstalent ruft Neider auf
den Plan - der eigene Arbeitsplatz könnte gefährdet sein.
Damit ist Herr R. reif, "gemobbt" zu werden.
Zunächst scheint Herr R. die Veränderungen bei seinen Kollegen
nicht ernst zu nehmen bzw. deren Verhaltensweise keine weitere Bedeutung
beizumessen, aber die Eskalation hat schon begonnen.
Die Kollegen "schneiden" Herrn R. In der Kantine setzen sich
zunehmend weniger Kollegen mit zu ihm an den Tisch. In Gespräche
wird er nicht mehr mit einbezogen. Erwünschte Informationen werden
verzögert, oder nicht gegeben. Bitten um Rückrufe an das Stammhaus
werden unterschlagen. Unterlagen werden vorenthalten, falsch abgelegt
oder versteckt. In das Diktiergerät besprochene Bänder sind
unauffindbar. Zwischenberichte an die Geschäftsleitung im Stammhaus
verschwinden.
Erst nach einigen Monaten erkennt Herr R. völlig genervt, dass hier
eine ganz bestimmte Methode dahintersteckt. Zu spät, Rechtfertigungen
sind nicht mehr praktikabel. Die Geschäftsleitung sah sich zur ordentlichen
Kündigung zum nächst möglichen Termin veranlaßt -
Grund: Unzuverlässigkeit und den gestellten Aufgaben nicht gewachsen.
>>>nach oben
Fall 2:
Albert
W. aus B.
Albert W., 43 Jahre, war alkoholabhängig. Nach einer mehrmonatigen
Entziehungskur ist er trocken. Er möchte beruflich neu anfangen und
bewirbt sich auf eine interne Stellenausschreibung seines Arbeitgebers
in einer anderen Stadt. Dieser -ein Automobilkonzern- stimmt seinem Wunsch
zu und versetzt ihn in die süddeutsche Zentrale. Dort tritt Albert
W. seine neue Stelle als Sachbearbeiter der Vertriebsabteilung an. Sie
setzt sich aus 12 Kollegen und Kolleginnen sowie einem Abteilungsleiter
zusammen.
Zunächst
wird Albert W. freundlich aufgenommen. Der Abteilungsleiter weist ihm
ein Büro zu, das er mit einer Kollegin teilt. In dieser Abteilung
ist es üblich, jede sich bietende Gelegenheit für einen kleinen
Sektumtrunk zu nutzen. Wenn jemand in den Urlaub geht, gibt er/sie etwas
aus, ebenso nach der Rückkehr. Das gleiche gilt für Geburtstage
usw. Schon in der Probezeit von Albert W. ergeben sich mehrere solcher
Anlässe. Er darf jedoch als "trockener Alkoholiker" keinen
Tropfen Alkohol mehr trinken. Da die Anlässe meistens zum Feierabend
bzw. freitags gegen Mittag stattfinden, fällt es anfänglich
nicht unangenehm auf, daß Albert W. jedesmal einen wichtigen Termin
hat.
Als er drei Monate in der neuen Abteilung ist, gibt man ihm durch die
Blume zu verstehen, daß es an der Zeit ist, seinen Einstand zu geben.
So bringt Albert W. an einem Freitag Kuchen und Kaffee mit. Der Kuchen
wird von allen gelobt. Nur den Sekt vermissen die Kollegen und Kolleginnen.
Einige witzeln, daß Albert W. wohl Antialkoholiker sei. Er reagiert
darauf überhaupt nicht. Fortan verändert sich das Verhältnis
zu Albert W. Weil er nicht auf Anspielungen zu seiner Alkoholabstinenz
reagiert, fängt die Abteilung an zu tuscheln. Sein Verhalten wird
plötzlich als typische Arroganz eines Norddeutschen gesehen. Dazu
paßt auch rückblickend, dass er bei jedem feuchtfröhlichen
Umtrunk eine Ausrede hatte, um nicht mitzumachen.
Er
wird nicht mehr gefragt, ob er an den Umtrünken teilnimmt. Wenn für
ein Geburtstagsgeschenk gesammelt wird, lassen ihn die Kollegen und Kolleginnen
bewusst aus. Einige Male bekommt Albert W. zufällig mit, dass Geld
gesammelt wird und spricht die zuständige Person an, um seinen Beitrag
zu leisten. Man gibt ihm zu verstehen, daß es sich um eine informelle
Sammlung handelt, die nicht alle aus der Abteilung betrifft. Offensichtlich
stehen jedoch alle Namen der Abteilung, einschliesslich der Auszubildenden,
auf der Liste.
Albert
W. wird immer verschlossener. Seine Arbeit führt er sorgfältig
aus. Seit seinem Alkoholentzug raucht er etwa zehn Zigaretten über
den Tag verteilt. Seine Kollegin, mit der er sich den Raum teilt, hat
es bisher nicht gestört, wenn er am offenen Fenster raucht. Allmählich
steigert sich sein Zigarettenkonsum bis auf vierzig Zigaretten am Tag.
Ohne mit Albert W. eine Lösung des Problems zu besprechen, beantragt
seine Kollegin die Versetzung in einen anderen Raum. Als Grund nennt sie
dem Abteilungsleiter das rücksichtslose Rauchverhalten von Albert
W. Nun sitzt Albert W. alleine in seinem Büro.
Fragen
zu Vorgängen, die er bearbeitet, erfolgen nur noch schriftlich über
die Postmappe. Gespräche auf den Gängen, in der Teeküche
oder den Büros verstummen, wenn er auftaucht. Mehrmals fragt er,
was denn los sei. Nachdem er nie eine richtige Antwort oder nur ein "gar
nichts" zu hören bekommt, schweigt er. Der Abteilungsleiter
merkt, dass etwas nicht stimmt. Allerdings fragt er nur die Kollegen und
Kolleginnen von Albert W. nach den Gründen. Sie erzählen, daß
Herr W. ein Eigenbrötler sei, der sich wohl auch für etwas Besseres
halte. So spitzt sich die Situation über viele Monate zu.
Das
Rauchen und der psychische Druck schwächen das Immunsystem von Albert
W. Öfter ist er einige Tage krankgeschrieben, weil er erkältet
ist oder starken Husten hat. Seine Arbeit wird nicht von den Kollegen
und Kolleginnen übernommen. Jedesmal, wenn er zurückkommt, quillt
seine Ablage von unbearbeiteten Vorgängen über. Anstatt ein
Gespräch mit dem Abteilungsleiter oder dem Betriebsrat zu führen,
leidet Albert W. schweigend. In dem Masse, wie seine Verbitterung zunimmt,
lässt seine Arbeitsleistung nach. Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust
versucht er, seine verringerte Leistungsfähigkeit durch ungeheure
Mengen von Kaffee und permanentes Rauchen zu kompensieren.
Schließlich spitzt sich die Lage noch mehr zu. Aufgrund fehlerhafter
Bearbeitung von Bestellungen beschwert sich der Aussendienst. Rechthaberisch
versucht Albert W. in seiner Verzweiflung zu beweisen, daß er nicht
schuld sei. Offensichtlich ist er es jedoch. Dies bringt ihm eine schriftliche
Abmahnung ein.
Die
Ausgrenzung durch die Kollegen und Kolleginnen, die Arbeitsüberlastung,
der
körperliche Raubbau durch Nikotin und Koffein und nun die Abmahnung
sind für
Körper und Psyche von Albert W. zuviel. Er erleidet einen Kreislaufkollaps
am Arbeitsplatz. Die ärztliche Diagnose ergibt ein stressbedingtes
Erschöpfungssyndrom.
In
der Rehabilitationsklinik, die Albert W. in zwei Monaten körperlich
und seelisch langsam wieder aufbaut, kommen während der psychotherapeutischen
Behandlung die Ereignisse der letzen zweieinhalb Jahre zur Sprache. Mit
Einwilligung von Albert W. setzt sich die Klinik mit dem Arbeitgeber und
dem Betriebsrat in Verbindung.
Auf
Betreiben des Betriebsrates setzen sich alle Beteiligten an einen Tisch.
Die Kollegen/innen und der Abteilungsleiter sind beschämt und schockiert,
als sie erfahren, daß Albert W. "trockener Alkoholiker"
ist und nie wieder einen Schluck trinken darf. Weil es ihm unangenehm
war, darüber zu sprechen, hatte er sich immer mit Ausreden von den
Umtrünken ferngehalten.
Durch
mehrere Gespräche der gesamten Abteilung, unter Anleitung einer vom
Arbeitgeber bezahlten Supervisorin, können die Beteiligungen jedes
einzelnen an dieser dramatischen Entwicklung aufgearbeitet werden.
Nach seiner Rückkehr aus der Rehabilitation entschuldigen sich alle
bei Albert W. und versichern ihm ihr Bemühen, in Zukunft seine Alkoholabstinenz
zu respektieren. Seither ist das Klima in der Abteilung sehr viel offener,
und Konflikte werden direkter angesprochen. Auch der Abteilungsleiter
nimmt seither seine Fürsorgepflicht für die Arbeitsatmosphäre
verantwortungsvoller wahr.
Albert
W. hat das Rauchen aufgegeben und fühlt sich in die Abteilung voll
integriert.
>>>nach
oben
Fall 3:
Eva G. aus S.
Die 30jährige kaufmännische Angestellte eines mittelständischen
Unternehmens sass als Sekretärin im Vorzimmer des Hauptabteilungsleiters.
Nach 6jähriger Betriebszugehörigkeit, davon 2 Jahre im Vorzimmer,
begann für sie der Konflikt mit den Kolleginnen. Nach Bekanntwerden
einer Gehaltserhöhung und der angedeuteten Aussicht, Ende nächsten
Jahres in die Chef-Etage aufzurücken, war der Keim für Missgunst
und Neid unter den beiden anderen Kolleginnen gelegt.
Man
war sich einig geworden, die Kollegin G. muß verschwinden - Mobbing
stand an. Es begann zunächst relativ harmlos, der morgendliche Gruß
entfiel zeitweise. Frau G. schrieb das Verhalten der Kolleginnen, zwar
verwundert, aber nichts ahnend, einer gewissen Launenhaftigkeit der beiden
zu.
Bei
den täglichen Kaffeepausen wurde Frau G. in zunehmendem Maße
nicht mehr mit in die Gespräche einbezogen. Die in den vergangenen
Sommermonaten häufig zu dritt in der Mittagspause abgestatteten Besuche
im nahegelegenen Eiscafe wurden, über fadenscheinige Ausreden, nur
noch von den beiden Kolleginnen allein absolviert.
Verschiedene
Male wurden Unterlagen aus ihrem Ressort entnommen und in anderen Akten
abgeheftet. Bei zeitweiliger Abwesenheit von Frau G. vom Arbeitsplatz
eingegangene Anrufe, z. B. über die Verlegung von angesetzten Besprechungsterminen,
wurden nicht weitergegeben. Der Aktenschrankschlüssel, der sich,
gemäss Auftrag, im Kompetenzbereich von Frau G. befand, wurde kurz
vor einer grösseren Besprechung "verlegt". Für den
Zuständigkeitsbereich von Frau G. eingehende Fax-Schreiben wurden,
während eines günstigen Moments, dem Fax Gerät entnommen
und zerknüllt in ihren Papierkorb geworfen. Diese Strategie war zielgerichtet
auf Diskriminierung der Frau G. bei Vorgesetzten/Geschäftsleitung
angelegt.
Die
Folgen der Häufung von "Unzuverlässigkeit" bei Frau
G. brachte ihr eine Versetzung in eine untergeordnete Abteilung oder das
Angebot der Kündigung ein.
Frau
G. entschied sich für einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Erst nach
ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb erfuhr sie von diesen gezielten Hinterhältigkeiten
aus dem Munde einer ehemaligen Kollegin.
>>>nach
oben
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