Definition von Mobbing
Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren Einzelner im beruflichen Umfeld. Mobbing umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungen, aber immer schädigt es das soziale oder fachliche Ansehen, die sozialen Beziehungen und die Gesundheit. Mobbing ist ein krankmachender schleichender Prozess, der typische Entwicklungsphasen durchläuft und zu Arbeitsunfähigkeit bis zu Suizid führen kann.
Arbeitgeber und Organisationen sind in der Verantwortung, aktiv gegen Mobbing in ihrem Betrieb oder ihrer Organisation vorzugehen. Unter Mobbing leidet nicht nur der betroffene Mitarbeiter. Mobbing hinterlässt einen messbaren wirtschaftlichen Schaden. Durch Arbeitsunfähigkeit leiden die Produktivität, die Arbeitsqualität sowie das Betriebsklima.
Wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind, handelt es sich in der Regel um Mobbing:
- Sie werden im beruflichen Kontext von Kollegen und/oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert und/oder diskriminiert.
- Sie befinden sich in einer unterlegenen Position.
- Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum und systematisch vorgenommen.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat mit Urteil vom 10.04.2001 (LAG 5 Sa 403/2000) definiert, wann aus arbeitsrechtlicher Sicht von Mobbing gesprochen werden kann.
Darüber hinaus gibt es in der Fachliteratur verschiedene sehr ausführliche Definitionen, welche Handlungen als Mobbing zu bewerten sind. Zu den bekanntesten zählen die von Leymann sowie die von Esser / Wolmerath: