Rechtliches

Rechtliches über Mobbing

Jeder Mobbing-Fall ist anders gelagert. Weder die Informationen auf dieser Website noch unsere sonstigen Angebote stellen eine Rechtsberatung dar oder können diese ersetzen.

Mobbing ist juristisch nicht einfach zu erfassen. Das liegt vor allem an zwei Aspekten:
Erstens geschieht Mobbing zumeist im Verborgenen und auf eine Weise, die es Mobbing-Betroffenen kaum ermöglicht, Beweise zu erbringen. Zweitens ist es schwierig, die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Betroffenen eindeutig einer bestimmten Handlung des Mobbers zuzuordnen. Diese eindeutige Zuordnung (Kausalität) aber ist Voraussetzung, um eine Bestrafung bzw. eine Entschädigung der Mobbing-Betroffenen zu rechtfertigen.

Allgemein gilt, dass Mobbing-Handlungen im Einzelfall Verstöße gegen Gesetze oder Verträge darstellen können. Bei der rechtlichen Betrachtung von Mobbing lassen sich im Wesentlichen drei Rechtsbereiche unterscheiden:

  • Arbeitsrechtliche Aspekte (Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Beamtengesetzte, Arbeitsvertrag)

    z. B. Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, Verletzung (arbeits-)vertraglich definierter Rechte und Pflichten wie Direktionsrecht, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Disziplinarrecht, Treuepflicht …



    Hier geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen der/des Mobbing-Betroffenen gegen den Arbeitgeber und/oder die Sanktionierung der Mobberin / des Mobbers durch den Arbeitgeber.

  • Strafrechtliche Aspekte (Strafgesetzbuch)

    z. B. Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Nachstellung, Verleumdung, üble Nachrede, unterlassene Hilfeleistung …



    Hier geht es um die Bestrafung der Mobberin/des Mobbers durch ein Gericht.

  • Zivilrechtliche Aspekte (Bürgerliches Gesetzbuch)

    z. B. unerlaubte Handlungen, Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Gesundheit, der Ehre …



    Hier geht es um die Entschädigung der/des Mobbing-Betroffenen durch die Mobberin / den Mobber sowie ggf. durch den Arbeitgeber in Form von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.

Sprechen Sie nicht gleich öffentlich von Mobbing, sondern

  • sammeln Sie Fakten,
  • sichern Sie Beweise,
  • suchen Sie Zeugen (gern schriftliche Aussagen)
  • dokumentieren Sie systematisch, was sich ereignet hat in Form eines sogenannten Mobbing-Tagebuchs,
  • kontaktieren Sie eine neutrale Beratungsstelle und
  • suchen Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat oder mit dem unmittelbaren oder nächsthöheren Vorgesetzten, fertigen Sie darüber ein Protokoll an und lassen Sie es allen Gesprächsteilnehmer/innen zukommen.

Vordruck Mobbing-Tagebuch:

© 2024 Arbeitskreis No(!)Mobbing Lübeck

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